Samstag, Juli 23, 2005

"Notwendigkeits" -Konstitution in sozialen Verhältnissen: Herausfallen der Zwecksetzungen

Zwecksetzungen, die von Subjekten in bestimmten Situationen - nicht von Situationen selbst - vorgenommen werden, fallen heraus; der Sachverhalt "Die Situation erfordert/macht notwendig ..." muss so formuliert werden: Bestimmte Personen haben die Situation so und so interpretiert; dann haben sie bestimmte, oft als selbstverständlich unterstellte, sich gleichsam "von selbst" ergebende Ziele formuliert; anschließend wurde die Erreichung dieser Ziele als notwendig bezeichnet und dadurch legitimiert - und jetzt gilt das alles in Kurzform als "Notwendigkeit", die sich aus der Situation ergibt.

Labels: