"Notwendigkeits" -Konstitution in sozialen Verhältnissen: Herausfallen der Zwecksetzungen
Zwecksetzungen, die von Subjekten in bestimmten Situationen - nicht von Situationen selbst - vorgenommen werden, fallen heraus; der Sachverhalt "Die Situation erfordert/macht notwendig ..." muss so formuliert werden: Bestimmte Personen haben die Situation so und so interpretiert; dann haben sie bestimmte, oft als selbstverständlich unterstellte, sich gleichsam "von selbst" ergebende Ziele formuliert; anschließend wurde die Erreichung dieser Ziele als notwendig bezeichnet und dadurch legitimiert - und jetzt gilt das alles in Kurzform als "Notwendigkeit", die sich aus der Situation ergibt.
Labels: Sozialphilosophie
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