Freitag, November 09, 2007

Verkauf der Arbeitskraft

beinhaltet auch
Selbstvermarktungsbereitschaft und -fähigkeit,
Fähigkeit zur überzeugenden Anbietung seiner selbst,
Aufzeigen des Ausmaßes der eigenen Benutzbarkeit, dabei kreative Ausdehnung der Verwendbarkeit, selbständiges und freiwilliges Aufspüren von Nischen der eigenen Brauchbarkeit,
Nachweis umfassender Bereitwilligkeit,
Anbieten des Hinausschiebens der Leistungsgrenzen,
marktgerechte Stilisierung der eigenen Fähigkeiten,
Selbstdefinition und -darstellung als geeignetes Instrument,
selbstverständliche Anerkennung der Verhältnisse.

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