Dienstag, Februar 17, 2009

"Individualisierte Medizin" und Moral

"Bei der individualisierten Medizin wird die Rechtfertigung des Einzelnen nötig. Wenn man nicht so gesund lebt, wie man könnte, kann es zu einer moralischen Inpflichtnahme durch Dritte kommen." (Bärbel Hüsing, zit. n. "Das Parlament" 2./9. Februar 2009, S. 9).
Es ist wünschenswert, dass der Einzelne auf gesundheitsförderliches Verhalten achtet; tut er das nicht, ist es ihm zuzuschreiben.
Aber: Um eine "moralische Inpflichtnahme" dürfte es hier wohl weniger gehen als um eine finanzielle. Die "Dritten" sind dabei keine moralische Instanz, sondern die, die ihre Ausgaben senken wollen.

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