Freitag, April 14, 2006

Sozialstaat als Hilfsinstrument des Marktes

"Der Sozialstaat ist zur Sicherung der Marktmöglichkeiten der Bürger da. Er hat die Bürger zum Markt zurückzuführen, sie marktfähig zu halten. (...) Er bindet seine subsidiären Transferzahlungen an die überprüfbare Bereitschaft zur Beschäftigungsaufnahme und zur Selbstverantwortlichkeit." (Kersting, Wolfgang: Gerechtigkeit: Die Selbstverewigung des egalitaristischen Sozialstaats. In: Lessenich, Stephan (Hg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Frankfurt/M./New York 2003; zit. n. Opielka, Michael: Gerechtigkeit durch Sozialpolitik? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 8-9/2006, S. 33).
"Sicherung der Marktmöglichkeiten der Bürger" heißt zugleich und vordringlich Sicherung der Möglichkeiten des Marktes. Der Sozialstaat bezieht in dieser Auffasung seine Berechtigung und Begründung vom Markt. Der Markt ist vorgeordnet, andere Bereiche sind ihm funktional zugeordnet. Sie dienen der Effizienzerhöhung des Marktes. Der Sozialstaat leistet einen Beitrag zur Bereitstellung des Potentials für den Markt.
Nicht-marktkonformes Verhalten der Bürger wird sanktioniert; es gibt Auswirkungen auf die "subsidiären Transferzahlungen".
Der Primat des Marktes ist festgeschrieben und wird exekutiert.

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