Samstag, April 25, 2009

"Reziprozität": Gefühl oder Test? (Heinrich Bedford-Strohm)

"Die Menschen in einer Gesellschaft müssen das Gefühl haben, dass sie im Prinzip alle von der gesellschaftlichen Zusammenarbeit profitieren" (Heinrich Bedford-Strohm: Maßhalten! In: "Die Zeit", 16.4.2009; S. 29).
Dass die, die für das Verschulden anderer bezahlen (in diesem Fall über Steuern), im Sinne der "Reziprozität" auch etwas davon haben oder dies jedenfalls glauben können sollen ("Reziprozitätsgefühl" - nachprüfbar ist es nicht immer so ohne weiteres), ist eine moderate Forderung.
Eine Funktion des "Reziprozitätsgefühls" besteht in der Legitimierung von "Einschnitten" - hier ist ein Gefühl eine wenig zuverlässige, eventuell dem Anschein aufsitzende Beurteilungsinstanz.
Im Sinne eines "Reziprozitätstests" werden "klare Mechanismen" zur Gewährleistung von Rückzahlung oder gemeinwohlverträglicher Verwendung gefordert. Bei Rückzahlung ist kein Gefühl nötig (insofern also "Test"), bei "gemeinwohlverträglcher Verwendung" wegen ihrer schlechteren Testbarkeit evtl. schon - da bleibt es aber dann auch bei einer sehr ungefähren Einschätzung.
Wie ist das Verhältnis von "Reziprozitätstest" und "Reziprozitätsgefühl"? Ein Test müsste eigentlich auf etwas belastbarere Kriterien zurückgreifen können. Müssten Reziprozitätsleistungen nicht nachgewiesen, bewertet, verglichen werden?

Labels: