Freitag, Mai 19, 2006

Zielvereinbarungen als kommunikativer Prozess - allerdings etwas einseitig?

"Die Zielvereinbarungen sind dabei als ein ganz wesentlicher kommunikativer Prozess zu verstehen, innerhalb dessen die Hochschulleitung bestimmte Erwartungen formuliert, deren Finanzierung zusichert und den Partnern in den Fachbereichen kommuniziert, dass von ihnen Leistungen eingefordert werden, dass sie in der Lage sein müssen, eigene Ziele zu formulieren und dass die Zielerreichung durch ein entsprechendes Controlling beobachtet wird."
(Krieger, Wolfgang: Neue Finanzierungs- und Steuerungssysteme und ihre Auswirkungen auf die Hochschulen. Die Sicht der Freien Universität Berlin. In: Beiträge zur Hochschulforschung 1/2006, S. 89).
Endlich klare Worte zur Art des "kommunikativen Prozesses" bei der Zielvereinbarung.
Die HS-Leitung formuliert "Erwartungen", d.h. sie gibt vor, was sie will, den "Partnern" (der Terminus ist noch ein Relikt aus der Integrations- und Egalitätsanscheinserzeugungs-Rhetorik) in den Fachbereichen wird etwas "kommuniziert" (innerhalb einer sonst identischen Formulierung ist das auf S. 91 paraphrasiert:" und die Partner in den Fachbereichen erfahren, dass von ihnen ..."), Leistungen werden "eingefordert", die Zielerreichung wird durch Controlling "beobachtet" - wobei es bei bloßer Beobachtung nicht bleiben dürfte, sondern wohl um Sanktionen geht. Außerdem haben Vereinbarungen den Vorteil, dass sie sich durch eine "hohe Verbindlichkeit" auszeichnen (a.a.O., S. 90).
Es ist also ziemlich eindeutig, wie der "kommunikative Prozess" der Zielvereinbarung hauptsächlich zu verlaufen hat.