Samstag, Juni 03, 2006

"Marktgerechtigkeit"

"Prinzip der Marktgerechtigkeit": "Ihm zufolge hängen Löhne und Gehälter von der Marktsituation des jeweiligen Unternehmens ab und nicht davon, welche individuellen Anstrengungen am Arbeitsplatz erbracht wurden" (Lengfeld, Holger/Krause, Alexandra: Wann gilt der Arbeitsmarkt als sozial gerecht? In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1/2006, S. 98).
Oder auch: "Prinzip erfolgsabhängiger Vergütung" oder "Prinzip der Marktgerechtigkeit": "Derjenige Beschäftigte soll am meisten verdienen, dessen Unternehmen die höchsten Erträge am Markt erzielt. Aus dieser Perspektive ist der Markt Garant eines gerechten Wettbewerbs um wirtschaftlichen Erfolg, und die Teilhabe der Beschäftigten am unternehmerischen Marktrisiko ist legitime Grundlage der Lohnfindung" (a.a.O., S.99).
Wieso der Markt "Garant eines gerechten Wettbewerbs" ist? Das fragen sich die Autoren auch. Es gibt eine einfache Antwort: "Doch wie wird aus dem Marktprinzip eine Gerechtigkeitsnorm? Die Antwort lautet schlicht: Wenn es die Menschen als gerecht ansehen" (a.a.O., S. 101).
Ob sie das so "ansehen", sollten sie sich sehr gut überlegen. Dass das "Ansehen als ..." das einzige und ein überzeugendes Kriterium für Gerechtigkeit ist, ist eine ziemliche Simplifizierung der Diskussion.
"Nicht die eigenen Anstrengungen, sondern die durch den Markt bewerteten Anstrengungen des Kooperationsverbundes Unternehmen entscheiden über die Höhe der Vergütung" (a.a.O., S. 101).
Es wird der Eindruck gleichberechtigter und gleichgestellter Spieler erzeugt. Wir haben zwar viel getan, aber - Pech gehabt. Vielleicht immer noch nicht mit genügend Einsatz gespielt?
Das Unternehmen wird als "Kooperationsverbund" unterstellt - leider geht es da neben "Kooperation" auch um anderes, das nicht allen Kooperierenden in gleicher Weise zugute kommt.

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