"Notwendigkeiten" in sozialen Verhältnissen werden konstituiert; die Tatsache der Konstituierung verschwindet häufig im Gebrauch bzw. wird herausgelassen.Eine der dabei angewandten Verfahrensweisen ist die unzulässige Subjektivierung.
Notwendigkeitsbehauptungen in der Form wie "Die neuen Technologien erfordern ...", "Die Situation macht notwendig ..." enthalten eine unzulässige Subjektivierung; sie implizieren ein Subjekt, das es nicht gibt bzw. das keines ist. Aus der Situation sind keine Erfordernisse oder Notwendigkeiten abzuleiten, sondern nur aus Zwecksetzungen, die sich in bestimmter Weise auf die vorgefundene Situation beziehen wollen. In der vorliegenden Form "spricht" oder erfordert die Situation aber direkt.
Man kann einwenden, das sei nur Metaphorik, von der jeder wisse, dass es metaphorisch sei zu sagen, "die Situation" erfordere etwas. Aber gerade diese Metaphorik verleiht dem Argument Bedeutung. Aus dem Ernstnehmen des Verhältnisses als "Sachzwang" und dem Zurückdrängen und Verschwinden der Metaphorik bezieht das "Notwendigkeits"-Argument seine Durchschlagskraft.
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